Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fabian Murnberger – Einzelunternehmer (EPU), Werbeagentur & IT-Dienstleistung, Sackgasse 1, 7203 Wiesen, Österreich (im Folgenden „Agentur“ oder „Auftragnehmer“). Diese AGB beruhen auf den unverbindlichen Mustern des Fachverbands Werbung und Marktkommunikation sowie des Fachverbands UBIT der Wirtschaftskammer Österreich und gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG (B2B).
Stand: Mai 2026.
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Die Agentur erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen mit Unternehmern (B2B) – auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Verbraucher im Sinne des KSchG werden nicht beliefert.
1.2 Maßgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültige Fassung. Abweichungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Agentur.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden werden – auch bei Kenntnis – nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Solche AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch die Agentur, um Vertragsbestandteil zu werden.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihr in wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahekommt.
1.5 Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2. Leistungsumfang
2.1 Die Agentur erbringt Werbe- und Marketingleistungen sowie Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik, insbesondere: Konzeption, Beratung, Kreation, Gestaltung, Webentwicklung, Programmierleistungen, Erstellung von Individualsoftware und Anpassung von Standardsoftware, Förderbegleitung, Schulung sowie laufende Betreuung.
2.2 Der Umfang der Leistungserbringung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot, dem Auftragsschreiben oder einer gesondert vereinbarten Leistungsbeschreibung (z. B. Briefing-Protokoll, Pflichtenheft). Nachträgliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Agentur ist berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
2.3 Die Agentur ist in der Wahl der Mittel zur Auftragserfüllung im Rahmen der Leistungsbeschreibung frei. Sie ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen sachkundiger Dritter (Subunternehmer, Freelancer) zu bedienen, und ist – soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart – nicht verpflichtet, diese im Vorhinein offenzulegen.
2.4 Eine barrierefreie Ausgestaltung digitaler Leistungen im Sinne des § 6 Abs. 5 BGStG ist nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde wird der Agentur alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellen. Er wird die Agentur über alle für die Ausführung des Auftrags relevanten Vorgänge und Umstände in Kenntnis setzen.
3.2 Vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Marken, Daten, Software etc.) gelten als rechtlich freigegeben. Der Kunde sichert zu, dass er über sämtliche erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt und dass durch deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt werden. Eine Prüfpflicht der Agentur besteht insoweit nicht.
3.3 Der Kunde stellt die Agentur hinsichtlich aller Ansprüche Dritter, die wegen der vom Kunden bereitgestellten Inhalte oder erteilten Anweisungen erhoben werden, schad- und klaglos. Dies umfasst insbesondere Ansprüche aus Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Persönlichkeits- und Datenschutzrecht sowie sämtliche damit verbundenen Rechtsverteidigungs- und Verfahrenskosten.
3.4 Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch unrichtige, unvollständige oder verspätet zur Verfügung gestellte Informationen entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden und führen nicht zu einem Verzug der Agentur.
3.5 Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis. Freigaben durch diesen Ansprechpartner gelten als für den Kunden verbindlich.
4. Konzept- und Ideenschutz
4.1 Lädt der Kunde die Agentur ein, an einem Pitch oder einer Präsentation teilzunehmen, und nimmt die Agentur diese Einladung an, kommt zwischen Agentur und Kunden ein Vertrag zustande, der den vollständigen Schutz aller im Rahmen der Präsentation übergebenen Ideen, Entwürfe, Konzepte und Vorarbeiten zum Inhalt hat.
4.2 Sämtliche Vorarbeiten, Konzepte, Texte, Layouts, Designs, Skizzen, Prototypen, Quellcode und sonstige Werkstücke der Agentur unterliegen dem Schutz des Urheberrechts. Auch jene Konzepte und Ideen, die nicht die nötige Werkhöhe erreichen, dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur weder ganz noch in Teilen vom Kunden verwertet werden.
4.3 Verwertet der Kunde Konzepte oder Ideen der Agentur, ohne dass es zu einem Hauptauftrag an die Agentur kommt, ist die Agentur berechtigt, dafür ein angemessenes Entgelt zu verlangen.
5. Termine, Verzug
5.1 Bekanntgegebene Liefer- bzw. Fertigstellungstermine sind annähernd und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
5.2 Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Eingriffe, Ausfälle externer Dienste (z. B. Hosting-Provider, Cloud-Plattformen, KI-Anbieter) sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen, entbinden die Agentur für die Dauer ihres Bestehens von der Einhaltung vereinbarter Termine. Dauern derartige Ereignisse länger als zwei Monate, ist jeder Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt; Schadenersatzansprüche entstehen daraus nicht.
5.3 Verzug der Agentur berechtigt den Kunden nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn er der Agentur zuvor eine angemessene, mindestens 14-tägige Nachfrist schriftlich gesetzt und diese erfolglos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.
6. Vorzeitige Auflösung
6.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen, insbesondere wenn (a) die Erfüllung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird; (b) der Kunde mit Zahlungen oder anderen wesentlichen Verpflichtungen in Verzug gerät und trotz Mahnung diesen Verzug nicht binnen angemessener Frist behebt; (c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch eine taugliche Sicherheit bestellt.
6.2 In den Fällen einer berechtigten vorzeitigen Auflösung durch die Agentur sowie eines vom Kunden zu vertretenden Vertragsabbruchs gebührt der Agentur das volle vereinbarte Honorar.
7. Honorar und Zahlungsbedingungen
7.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat die Agentur für jede einzelne Leistung mit deren Erbringung einen Honoraranspruch. Sie ist berechtigt, Akontozahlungen, Vorauszahlungen und Zwischenrechnungen zu legen.
7.2 Alle Preise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen – in Euro netto, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Honoraranspruch der Agentur entsteht jeweils mit Erbringung der einzelnen Leistung bzw. der jeweiligen Teilleistung.
7.3 Leistungen, die nicht ausdrücklich vom vereinbarten Honorar umfasst sind (z. B. wesentliche Konzept- oder Layoutänderungen nach Freigabe, zusätzliche Korrekturschleifen, dringende Sonderwünsche, Reisezeiten, Drittkosten), werden gesondert nach den jeweils gültigen Stundensätzen der Agentur abgerechnet. Reisezeiten gelten als Arbeitszeit.
7.4 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Zeichnet sich eine Überschreitung um mehr als 15 % ab, wird die Agentur den Kunden darauf hinweisen.
7.5 Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen der Agentur binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Die Geltendmachung etwaiger Mängel berechtigt den Kunden nicht zur Zurückhaltung von Honorarzahlungen.
7.6 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB berechnet. Der Kunde verpflichtet sich zudem, die anfallenden Mahn- und Inkassospesen ersatzlos zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.
7.7 Bei Zahlungsverzug sämtliche aushaftenden Forderungen der Agentur sofort fällig. Die Agentur ist überdies berechtigt, sämtliche laufenden Arbeiten bis zum vollständigen Zahlungseingang einzustellen.
7.8 Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen ist – außer bei gerichtlich festgestellten oder von der Agentur ausdrücklich anerkannten Forderungen – ausgeschlossen. Eine Abtretung von Forderungen des Kunden gegen die Agentur an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig.
8. Eigentumsrecht und Urheberrecht
8.1 Sämtliche Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias, Layouts, Texte, Quellcode, Datenbankschemata, KI-Prompts, Trainingsdaten, Modelle), bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und unterliegen dem Schutz des Urheberrechts.
8.2 Der Kunde erhält durch Zahlung des vereinbarten Honorars nur das Recht zur Nutzung für den vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur in Österreich nutzen. Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Bearbeitung der Leistungen über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur.
8.3 Soweit Individualsoftware oder Quellcode erstellt wird, erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung des Honorars eine nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Werknutzungsbewilligung im vereinbarten Nutzungsumfang. Eine Übertragung des Werknutzungsrechts an Dritte oder die Bearbeitung des Quellcodes durch Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur. Eine Herausgabe von Quellcode erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
8.4 Bei Lieferung von Standardsoftware oder Drittkomponenten richten sich die Nutzungsrechte ausschließlich nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers. Die Agentur weist den Kunden auf entsprechende Bedingungen hin.
8.5 Änderungen, Bearbeitungen oder Weiterentwicklungen der Leistungen der Agentur durch den Kunden oder durch Dritte sind ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur unzulässig.
8.6 Eine über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung – auch eine teilweise Nutzung in geänderter Form – verpflichtet den Kunden, der Agentur dafür ein gesondertes angemessenes Entgelt zu leisten. Die widerrechtliche Nutzung verpflichtet den Kunden zur Leistung des Doppelten des für die rechtmäßige Nutzung angemessenen Entgelts (pauschalierter Schadenersatz).
9. Kennzeichnung und Referenznennung
9.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen sowie an digitalen Werken (z. B. im Footer einer Website oder im „Über“-Bereich einer Anwendung) auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber in branchenüblicher Form hinzuweisen.
9.2 Die Agentur ist berechtigt, den Kunden unter Verwendung von Firmenname, Logo und Verweis auf dessen Internetseite als Referenzkunden zu nennen sowie die erbrachten Leistungen in Auszügen für eigene Werbezwecke (Website, Social Media, Pitchunterlagen, Wettbewerbe) zu verwenden. Diese Einwilligung kann der Kunde schriftlich widerrufen.
10. Gewährleistung
10.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung bzw. Leistung schriftlich und ausreichend dokumentiert (reproduzierbar) bei der Agentur anzuzeigen; verdeckte Mängel sind innerhalb von acht Tagen ab Erkennen anzuzeigen. Andernfalls gelten die Leistungen als genehmigt; spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
10.2 Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden zunächst das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Agentur zu. Der Gewährleistungsbehelf der Wandlung wird ausgeschlossen. Mehrfache Verbesserungsversuche sind zulässig, solange die Mängelbehebung in angemessener Zeit erfolgt; ein Anspruch auf Preisminderung entsteht in diesem Fall nicht.
10.3 Die Gewährleistungspflicht der Agentur ist auf jene Fälle beschränkt, in denen (a) der angezeigte Mangel reproduzierbar nachvollziehbar ist, (b) der Kunde alle für die Mängelbehebung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge zur Verfügung stellt, (c) der Kunde bzw. ihm zurechenbare Dritte keine Änderungen an der Software bzw. Leistung vorgenommen haben und (d) die Software bzw. Leistung in der vertragsgemäßen Systemumgebung eingesetzt wird.
10.4 Eine Gewährleistung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn der Mangel auf unterbliebene oder vom Hersteller empfohlene Aktualisierungen (Patches, Updates), auf Bedienungsfehler des Kunden, auf eigenmächtige Änderungen oder auf den Einsatz in einer nicht vertragsgemäßen Umgebung zurückzuführen ist.
10.5 Die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Der Beweis eines Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe trifft den Kunden.
10.6 Gewährleistungsansprüche verjähren – soweit gesetzlich zulässig – in sechs Monaten ab Übergabe bzw. ab Erbringung der Leistung.
10.7 Die Agentur leistet keine Gewähr dafür, dass die von ihr erbrachten Leistungen den individuellen Anforderungen des Kunden über die im Vertrag konkret festgelegten Anforderungen hinaus entsprechen, mit anderen vom Kunden eingesetzten Programmen zusammenwirken oder unter allen Hardware- und Softwarekonfigurationen fehlerfrei laufen. Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass nach dem heutigen Stand der Technik das Erstellen von Softwareprogrammen völlig frei von Fehlern nicht möglich ist.
11. Haftung
11.1 Die Agentur haftet dem Kunden für von ihr verursachte Schäden – sofern es sich nicht um Personenschäden handelt – nur, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
11.2 Die Haftung der Agentur ist – soweit gesetzlich zulässig – mit der Höhe des Netto-Auftragswerts der konkret betroffenen Leistung begrenzt, im Falle laufender Leistungen mit dem Netto-Auftragswert der letzten zwölf Monate vor dem Schadensereignis.
11.3 Ausgeschlossen ist – soweit gesetzlich zulässig – jede Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Mangelfolgeschäden, reine Vermögensschäden, Zinsverluste, Schäden aus Ansprüchen Dritter, Datenverluste sowie Schäden im Zusammenhang mit Betriebsunterbrechungen.
11.4 Der Kunde hat das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu beweisen und Ersatzansprüche binnen einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber binnen zwei Jahren ab Eintritt des Schadens gerichtlich geltend zu machen, andernfalls verfallen sie.
11.5 Die Agentur haftet nicht für Inhalte, Materialien, Konzepte und Anweisungen des Kunden bzw. von ihm beigestellter Dritter. Die Agentur ist nicht verpflichtet, vom Kunden beigestellte Inhalte oder Anweisungen auf rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- oder datenschutzrechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Eine etwaige Hinweispflicht der Agentur (§ 1168a ABGB) gilt mit allgemein erkennbaren Risiken als erfüllt.
11.6 Bei der Einrichtung von Firewalls, Sicherheits- oder Zugriffsschutzlösungen, Anti-Viren-Produkten sowie sonstiger sicherheitsrelevanter Software geht die Agentur nach dem jeweiligen Stand der Technik vor. Eine Gewähr oder Haftung für absolute Sicherheit – insbesondere gegen Cyber-Angriffe, Datenverlust, Umgehung oder Außer-Kraft-Setzung der eingerichteten Lösungen – wird ausdrücklich nicht übernommen.
11.7 Die Agentur haftet nicht für Inhalte, Verfügbarkeit, Sicherheit oder Funktion von Drittsystemen (z. B. Hosting-Provider, Cloud-Dienste, KI-Anbieter, Zahlungsdienstleister, Social-Media-Plattformen, Domain-Registrare). Bei Auswahl solcher Anbieter durch oder für den Kunden gelten ausschließlich deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.
11.8 Anwendungs-, Konfigurations- oder Bedienfehler des Kunden sowie eigenmächtige Änderungen an gelieferten Werken durch den Kunden oder Dritte schließen jede Haftung und Gewährleistung der Agentur aus.
11.9 Soweit dem Kunden aus einem Schadensfall, für den die Agentur grundsätzlich zu haften hätte, ein Versicherungsanspruch (z. B. aus einer eigenen Haftpflicht- oder Cyber-Versicherung) zusteht, ist der Kunde verpflichtet, diese Versicherungsleistung im größtmöglichen Umfang in Anspruch zu nehmen. Ansprüche gegen die Agentur sind in diesem Fall auf den nach Inanspruchnahme der Versicherungsleistung verbleibenden Restschaden beschränkt.
11.10 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
12. Datenverarbeitung, Datensicherung, Verschwiegenheit
12.1 Die Agentur ist berechtigt, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses anvertrauten personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verarbeiten. Erforderlichenfalls schließen die Vertragspartner einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.
12.2 Der Kunde ist für die regelmäßige und vollständige Sicherung seiner Daten (Backup) selbst verantwortlich. Die Agentur haftet nicht für Datenverluste, soweit der Kunde nicht den Nachweis erbringt, dass er eine dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Datensicherung betrieben hat. Wird die Agentur ausdrücklich mit der Datensicherung beauftragt, gelten die hierfür gesondert vereinbarten Bedingungen.
12.3 Die Vertragspartner verpflichten sich wechselseitig, alle ihnen aus der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, kaufmännische Dokumente sowie Know-how, weder an Dritte weiterzugeben noch für eigene Zwecke außerhalb des Vertrags zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
13. Loyalität / Abwerbeverbot
Die Vertragspartner verpflichten sich zu wechselseitiger Loyalität. Sie werden während der Dauer der Geschäftsbeziehung sowie bis zum Ablauf von zwölf Monaten nach deren Beendigung Mitarbeiter, Subunternehmer oder Freelancer, die für den anderen Vertragspartner an der Auftragsabwicklung beteiligt sind oder waren, weder unmittelbar noch über Dritte abwerben oder beschäftigen. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung schuldet der zuwiderhandelnde Vertragspartner einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe eines Bruttojahresgehalts der betroffenen Person; weitere Ansprüche bleiben unberührt.
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
14.1 Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
14.2 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags und dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis. Im laufenden Geschäftsverkehr ist die Schriftform auch durch E-Mail oder andere geeignete elektronische Kommunikationsmittel gewahrt.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
15.3 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB auf die geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Bezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.
Hinweis: Diese AGB beruhen auf den unverbindlichen Mustern der Wirtschaftskammer Österreich (Fachverband Werbung und Marktkommunikation sowie Fachverband UBIT für Programmierleistungen B2B). Vor finaler Veröffentlichung empfiehlt sich eine kurze Schlussprüfung durch einen Wirtschaftsanwalt im Hinblick auf die individuelle Tätigkeit. Stand: Mai 2026.
