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Recht & DSGVO

Agenturvertrag für KMU: Klauseln, die 2026 zählen

08. Juni 2026 7 min LesezeitVon Redaktion
Ein Schreibtisch mit einem aufgeschlagenen Vertragsdokument, daneben ein Laptop und eine Tasse Kaffee – professionelle, ruhige Atmosphäre in einem modernen österreichischen KMU-Büro.

Häufige Fragen

Brauche ich als KMU immer einen schriftlichen Vertrag mit einer Digitalagentur?

Rechtlich sind mündliche Vereinbarungen in Österreich grundsätzlich gültig – aber in der Praxis kaum durchsetzbar. Gerade bei Digitalisierungsprojekten, die über Wochen oder Monate laufen und oft fünfstellige Beträge umfassen, ist ein schriftlicher Vertrag dringend empfohlen. Er regelt Leistungsumfang, Rechte, Pflichten und schützt beide Seiten. Wer Fördermittel in Anspruch nehmen möchte, benötigt ohnehin eine nachvollziehbare Vertragsdokumentation.

Wem gehört der Quellcode, wenn eine Agentur Software für mein Unternehmen entwickelt?

Ohne vertragliche Regelung liegt das Urheberrecht nach österreichischem Recht bei der Agentur bzw. den Entwicklern. Das KMU erhält in der Regel nur ein einfaches Nutzungsrecht. Wer den Quellcode besitzen und frei weiterverwenden möchte, muss dies ausdrücklich im Vertrag vereinbaren – idealerweise als ausschließliches, unbeschränktes Nutzungsrecht inklusive Quellcode-Herausgabe.

Was muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit einer Digitalagentur enthalten?

Ein AVV nach Art. 28 DSGVO muss unter anderem den Gegenstand und die Dauer der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, Regelungen zu Sub-Auftragsverarbeitern sowie Löschpflichten nach Vertragsende umfassen. Der AVV sollte projektspezifisch sein und die tatsächlich eingesetzten Tools und Systeme abbilden – kein generisches Standarddokument.

Wie verhindere ich einen Vendor Lock-in bei meinem Digitalisierungsprojekt?

Durch klare Exit-Klauseln im Vertrag: Vereinbaren Sie, dass alle Daten bei Vertragsende in offenen, standardisierten Formaten exportiert werden. Regeln Sie die Herausgabe von Zugangsdaten, Dokumentation und Quellcode. Definieren Sie eine Übergabepflicht inklusive Einweisung. So bleibt Ihr Betrieb handlungsfähig, auch wenn sich die Zusammenarbeit ändert.

Muss im Agenturvertrag geregelt sein, ob KI-Tools eingesetzt werden?

Gesetzlich gibt es Stand Mai 2026 keine allgemeine Pflicht, den KI-Einsatz in jedem Agenturvertrag offenzulegen. Aber es ist dringend empfehlenswert: Wenn die Agentur KI-Tools nutzt, die Kundendaten verarbeiten, berührt das die DSGVO. Zudem können sich aus dem EU AI Act spezifische Pflichten ergeben, wenn das Ergebnis in eine Hochrisiko-Kategorie fällt. Eine Transparenzklausel zum KI-Einsatz gehört 2026 in jeden gut aufgesetzten Vertrag.

Welche Vertragsklauseln sind für KMU.DIGITAL-Förderungen besonders wichtig?

Förderstellen prüfen, ob der Vertrag den geförderten Leistungsumfang klar abbildet, ob Rechnungen dem Vertrag zuordenbar sind und ob die Leistungserbringung dokumentiert ist. Besonders wichtig sind daher: ein detailliertes Pflichtenheft als Vertragsanlage, eine meilensteinbasierte Abrechnung und Abnahmeprotokolle. Ohne diese Dokumentation kann eine Förderung zurückgefordert werden.

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