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Foerderungen

Friseur KI-Förderung 2026: Was KMU.DIGITAL noch finanziert

02. Mai 2026 5 min LesezeitVon Redaktion
Ein moderner, heller Friseursalon mit einem Tablet an der Rezeption, im Hintergrund arbeitet eine Friseurin – symbolisch für Digitalisierung im Handwerk. Warme Farben, professionelle Atmosphäre.

Häufige Fragen

Ist die KMU.DIGITAL-Förderung 2026 für Friseurbetriebe noch verfügbar?

Die klassische KMU.DIGITAL-Beratungsförderung (Statusanalyse und Strategieberatung) ist Stand Q2/2026 bereits ausgeschöpft. Weiterhin zugänglich ist jedoch die KMU.DIGITAL & GREEN-Erweiterung, die Digitalisierung mit ökologischer Nachhaltigkeit verbindet. Den aktuellen Stand finden Sie auf kmudigital.at.

Fallen KI-Telefonlösungen unter die Digitalisierungsförderung?

Ja, KI-gestützte Telefonassistenten können als Digitalisierungsmaßnahme förderfähig sein – vorausgesetzt, das Projekt erfüllt die Kriterien der jeweiligen Förderlinie. Bei KMU.DIGITAL & GREEN muss zusätzlich eine ökologische Komponente nachgewiesen werden, etwa Energieeinsparung durch bessere Auslastungsplanung.

Können EPU (Ein-Personen-Unternehmen) im Friseurhandwerk KMU.DIGITAL nutzen?

Grundsätzlich ja. KMU.DIGITAL richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen in Österreich, und EPU fallen in diese Kategorie. Die genauen Voraussetzungen (Umsatzgrenzen, Branchenzugehörigkeit) sind im Förderkatalog auf kmudigital.at definiert.

Wie hoch ist die Förderung für ein Digitalisierungsprojekt im Salon?

Die Förderquote liegt bei KMU.DIGITAL-Projekten typischerweise bei bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. Die tatsächliche Höhe hängt vom konkreten Projekt und der bewilligten Förderlinie ab. Bei einem typischen EPU-Projekt (KI-Telefonassistent plus Online-Buchung) bewegen sich die Gesamtkosten im ersten Jahr zwischen 3.000 und 6.000 Euro.

Was muss ich bei der DSGVO beachten, wenn ich eine KI-Telefonlösung einsetze?

Kundinnen und Kunden müssen zu Beginn des Gesprächs informiert werden, dass sie mit einem KI-System sprechen. Zusätzlich brauchen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter, eine dokumentierte Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung und eine klare Regelung zur Speicherdauer. EU-basierte Lösungen sind aus Datenschutzsicht vorzuziehen.

Wo bekomme ich Beratung zur Förderung, wenn die Beratungsförderung ausgeschöpft ist?

Die WKO-Landesstellen bieten kostenfreie Erstinformationen zur Förderfähigkeit. Zertifizierte Digitalisierungsberaterinnen und -berater können beim Antrag unterstützen – allerdings dann auf eigene Kosten. Alternativ bieten Plattformen wie frida-gruen.at aktuelle Übersichten zu verfügbaren Förderlinien.

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